Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen und Vertragsbestimmungen für sämtliche Dienstleistungen der Immoblitz (Event & Objekt Crew Drebach) im Raum Drebach, Marienberg und einem Umkreis von 100 km. Unsere AGB gelten gleichermaßen für Privatpersonen, gewerbliche Vermieter sowie Hausverwaltungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Event & Objekt Crew Drebach

Bergstraße 12
09430 Drebach

Telefon: 03725 288 6092
E-Mail: info@eundocrew.de

Stand:01.07.2026


§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Event & Objekt Crew Drebach.

(2) Sie gelten insbesondere für:

  • Gebäudereinigung
  • Treppenhausreinigung
  • Glasreinigung
  • Hausmeisterservice
  • Objektbetreuung
  • Winterdienst
  • Grünanlagenpflege
  • Notdienste
  • Sonderreinigungen
  • sonstige Facility-Services

(3) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen und nicht Vertragsbestandteil.

(4) Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Event & Objekt Crew Drebach.


§2 Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung, Unterzeichnung eines Vertrages oder Aufnahme der Tätigkeit zustande.

(3) Ergänzende Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


§3 Leistungsumfang

(1) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind die jeweiligen Verträge, Angebote, Leistungsverzeichnisse oder schriftlichen Vereinbarungen.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen.

(3) Leistungsänderungen sind schriftlich zu vereinbaren.


§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat insbesondere:

  • Zutritt zu den Objekten sicherzustellen;
  • erforderliche Schlüssel bereitzustellen;
  • notwendige Informationen rechtzeitig mitzuteilen;
  • Gefahrenquellen unverzüglich bekanntzugeben;
  • eine sichere Arbeitsumgebung bereitzustellen.

Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.


§5 Preise und Vergütung

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Zusätzliche Leistungen, welche nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden gesondert berechnet.


§6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Event & Objekt Crew Drebach arbeitet grundsätzlich ausschließlich auf Basis folgender Zahlungsarten:

  • SEPA-Lastschrift
  • Kartenzahlung

(2) Die Zahlung auf Rechnung erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers und stellt eine Ausnahme dar.

(3) Ein Anspruch auf Zahlung per Rechnung besteht nicht.

(4) Einmalige Dienstleistungen, Sonderreinigungen, Notdienste, Entrümpelungen oder sonstige Einzelaufträge sind unmittelbar nach Leistungserbringung in bar oder per Kartenzahlung zu begleichen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Neukunden Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.


§7 Zahlungsverzug

(1) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen der §§ 286 und 288 BGB.

(2) Während des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche laufenden Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen einzustellen.

Dieses Leistungsverweigerungsrecht ergibt sich insbesondere aus § 320 BGB (Einrede des nicht erfüllten Vertrages).

(3) Während einer leistungsbedingten Unterbrechung aufgrund offener Forderungen bleiben vereinbarte Pauschalen, Bereitschaftspauschalen, Betreuungspauschalen, Vorhaltekosten und sonstige vertraglich geschuldete Entgelte weiterhin zahlungspflichtig.

(4) Die vorübergehende Einstellung der Leistungen aufgrund offener Forderungen stellt keinen Vertragsbruch dar.

(5) Sämtliche Mahn-, Inkasso-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten hat der Auftraggeber zu tragen, soweit diese zur Forderungsdurchsetzung erforderlich waren.

(6) Gegenüber Unternehmern wird zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB erhoben.


§8 Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurückzubehalten.

(2) Dieses Recht ergibt sich insbesondere aus:

  • § 273 BGB (Zurückbehaltungsrecht)
  • § 320 BGB (Einrede des nicht erfüllten Vertrages)

(3) Das Zurückbehaltungsrecht besteht auch dann, wenn die Forderungen aus anderen Verträgen oder Projekten zwischen denselben Vertragsparteien stammen.


§9 Witterungsbedingte Einschränkungen

(1) Sämtliche Winterdienst-, Hausmeister- und Außendienstleistungen stehen unter dem Vorbehalt sicherer Wetter-, Verkehrs- und Straßenverhältnisse.

(2) Bei extremen Wetterlagen, insbesondere:

  • Eisregen
  • Schneesturm
  • Unwetter
  • Hochwasser
  • Orkan
  • starke Schneeverwehungen
  • unpassierbare Verkehrswege

kann die Leistungsausführung verzögert oder vorübergehend eingestellt werden.

(3) Die Sicherheit von Mitarbeitern, Kunden, Fahrzeugen und Dritten hat stets Vorrang.

(4) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

(5) Die Leistungen werden nach Möglichkeit unverzüglich nach Wegfall der Behinderung nachgeholt.


§10 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Beeinträchtigung von seinen Leistungspflichten.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturkatastrophen
  • Unwetter
  • Streiks
  • Pandemien
  • behördliche Maßnahmen
  • Krieg
  • Terrorereignisse
  • Ausfall wichtiger Versorgungsleistungen

(3) Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.


§11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für:

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit
  • Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Eine Haftung wird insbesondere ausgeschlossen für:

  • Witterungsschäden
  • Folgeschäden
  • Nutzungsausfälle
  • Schäden durch Dritte
  • Vandalismus
  • Einbruch
  • Naturereignisse
  • verdeckte Mängel
  • nicht erkennbare Gefahrenstellen

soweit gesetzlich zulässig.


§12 Dokumentation

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung digital zu dokumentieren.

(2) Hierzu können insbesondere Vorher- und Nachherfotos, Videos, Zeitstempel sowie Einsatzberichte erstellt werden.

(3) Diese Dokumentationen gelten als Nachweis der ordnungsgemäßen Leistungserbringung.

(4) Dem Auftraggeber kann hierfür ein Zugang zu einer digitalen Objektakte bereitgestellt werden.


§13 Reklamationen

(1) Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.

(2) Dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.

(3) Eine Minderung oder Schadensersatzforderung ist erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zulässig.


§14 Aufrechnung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


§15 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Event & Objekt Crew Drebach in ihrer jeweils aktuellen Fassung.


§16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Event & Objekt Crew Drebach vereinbart.

(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Hinweis: Gegenüber Verbrauchern können Sie den gesetzlichen Gerichtsstand nicht wirksam vollständig ausschließen.


§17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


§18 Vorrang dieser AGB

(1) Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

(2) Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht anerkannt.

(3) Die Durchführung einer Leistung oder die Entgegennahme einer Bestellung stellt keine Anerkennung fremder Geschäftsbedingungen dar.

(4) Es gelten ausschließlich die AGB der Event & Objekt Crew Drebach in ihrer jeweils gültigen Fassung.

AGB abrufbar unter:
AGB der Event & Objekt Crew Drebach

Diese Fassung ist bereits auf Hausverwaltungen, Gewerbekunden und WEGs ausgelegt und enthält die rechtlich sinnvollsten Klauseln zu Zahlungsverzug, Leistungsverweigerung (§§ 273, 320 BGB), Verzug (§§ 286, 288 BGB), Fremd-AGB-Abwehr und wetterbedingten Haftungseinschränkungen. Für maximale Rechtssicherheit würde ich die AGB zusätzlich einmal von einem auf Vertragsrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, bevor Sie sie auf Ihrer Website veröffentlichen.